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Welche Kalibrierungen bietet die ifm an?

Das Kalibrierlabor der ifm bietet ISO-, A2LA- und DAkkS-Kalibrierungen an. Neu erworbene Sensoren können für Sie direkt im Rahmen Ihrer Bestellung kalibriert werden. Dazu legen Sie den entsprechenden Bestellcode in den Warenkorb – siehe Druck-, Temperatur-, Strömungs- oder Analysesensoren. Selbstverständlich bietet die ifm auch Rekalibrierungen für bereits eingesetzte Sensoren an.

 

ISO-Kalibrierung

Eine ISO-Kalibrierung darf nur von Laboren durchgeführt werden, die ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem nach der DIN EN ISO 9001:2015 vorweisen können.

Nur so können wir Ihnen eine hohe Qualität bei der Kalibrierung gewährleisten.

Die für die Kalibrierung verwendeten Messeinrichtungen werden regelmäßig rekalibriert und sind rückführbar auf die nationale Normale der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) Deutschland oder auf andere nationale Normale.

Was wird in unseren ISO-Kalibrierzertifikaten dokumentiert?

  • Kennzeichnung (Gegenstand, Hersteller, Typ und Seriennummer, Auftraggeber, Kalibrierscheinnummer, Datum, Unterschrift)
  • Eindeutige Bezeichnung der verwendeten Kalibriernormale
  • Beschreibung der Umgebungsbedingungen
  • Beschreibung der Kalibrieranordnung und des -verfahrens
  • sämtliche erhobene Messergebnisse unter Angabe der Messpunkte, Einheit und Messunsicherheit
  • Bewertung der Kalibrierergebnisse

A2LA-Kalibrierung

Analog zu der DAkkS kennzeichnet die American Association for Laboratory Accreditation (A2LA) das nationale Institut in den Vereinigten Staaten für die Akkreditierung von Kalibrierlaboren.

Kalibrierungen von A2LA-akkreditierten Laboren sind demnach gleichwertig zu Kalibrierscheinen von DAkkS-akkreditierten Laboren und rückführbar auf das NIST, das nationale Institut für physikalische Standards der Vereinigten Staaten. Eine A2LA-Kalibrierung bringt insofern international anerkannte Messergebnisse herbei.

DAkkS-Kalibrierung

Durch die DAkkS-Kalibrierung wird erreicht, dass die Messergebnisse international vergleichbar sind und Produkthaftungsrisiken klein bleiben - eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit auf den Märkten von Heute und Morgen.

Die DAkkS ist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH. DAkkS-Kalibrierzertifikate sind rückführbar auf nationale Normale der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) oder andere nationale Normale. Die Ausführung erfolgt nur von akkreditierten Kalibrierlaboren.

Überdies werden DAkkS-Verfahren von der Akkreditierungsstelle regelmäßig geprüft. Diese Prüfung garantiert den Kalibrierablauf nach einem validierten Verfahren und führt damit eine internationale Anerkennung herbei.

Rekalibrierungen

Nahezu jeder Sensor erfährt im Laufe der Zeit Beanspruchung. Ohne regelmäßige Rekalibrierungen können diese Einflüsse weder wahrgenommen, noch kompensiert werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies keine konstante Qualitätssicherung mehr.

Um solche Fehlmessungen zu vermeiden, sind die Sensoren in regelmäßigen Intervallen zu überprüfen und damit die Einhaltung der spezifizierten Toleranzgrenzen der zu messenden Größe zu garantieren.

Die International Organization of Legal Metrology (OIML) rät zur Festlegung des Kalibrierintervalls anhand folgender Einflussfaktoren:

Eigenschaften des Prüfmittels Einsatzbedingungen (Neigung zu Verschleiß und Drift)
Empfehlung des Prüfmittelherstellers Erfahrungen mit ähnlichen Prüfmitteln (individuelle oder Gesamtkalibrierung)
Erfahrungen in der Vergangenheit Forderungen von Kunden, Behörden und Normen
Ausmaß von Folgeschäden bei
fehlendem Prüfmittel
Umgebungeinflüsse (Temperatur, Feuchte, Vibration)
Nutzungsdauer Prüfmittelunsicherheit
Grün = Erstwahl bei Rekalibrierungsintervall, Blau = Methoden bei Überprüfung Rekalibrierungsintervall

Wir empfehlen eine Rekalibrierung alle 12 Monate durchzuführen. Bei Vorliegen von kritischen Kontrollpunkten (CCP's) ist das Kalibrierintervall unter Umständen zu verkürzen.

Rekalibrierungen sind nur mit Rücksendung des Gerätes in sauberem Zustand und ohne angebrachte Adaptionen (Auslieferungszustand) möglich. Zudem besteht für die Einsendung von zu rekalibrierenden Geräten die Notwendigkeit, eine ausgefüllte Dekontaminationserklärung beizulegen.

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