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Kalibrieren, justieren, verifizieren oder eichen?

Was bedeutet das Wort "Kalibrierung" überhaupt?

Bei einer Kalibrierung wird die Abweichung eines Messgerätes, dem sogenannten Prüfling, gegenüber einem Referenzgerät, dem sogenannten Normal, festgestellt und rückführbar dokumentiert.

Das Ergebnis dieses Vergleichs gibt Aufschluss über die Abweichung der Messgröße an unterschiedlichen Messpunkten und kann in absoluter oder relativer Form wiedergegeben werden. Durch die regelmäßige Kalibrierung der Messmittel kann die Fehlerfreiheit und Reproduzierbarkeit der Messdaten gewährleistet werden. Die Vergleichsmessung erfolgt mit einem Referenzgerät.

Die Rückführbarkeit kennzeichnet die ununterbrochene Kette von Vergleichsmessungen des Messergebnisses eines Messgerätes mit einem jeweils höherrangigen nationalen Normal.

Messtechnische Rückführbarkeit

Die dabei entstehende Hierarchie basiert auf einer Akkreditierung, sprich die Kalibrierstellen sind auf ihre technische Kompetenz hin geprüft und demnach formell anerkannt. Die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) ist die höchste nationale Stelle für das Messwesen und hält für alle physikalischen und gesetzlichen Messgrößen die Bezugsnormale höchster Genauigkeit, wie beispielsweise das Urmeter, zur Kalibrierung bereit.

Was versteht man unter dem Begriff "Justage"?

Gegensätzlich zur Kalibrierung wird bei der Justierung ein Messgerät eingestellt mit dem Ziel die festgestellten Messabweichungen möglichst stark zu reduzieren, sodass die Messabweichungen die Fehlergrenzen nicht mehr überschreiten. Das Justieren erfordert somit einen Eingriff, der das Messgerät meist bleibend verändert.

Was hat es mit "Verifizierung" auf sich?

Mit Verifizierung ist die Erbringung eines objektiven Nachweises, dass ein Messgerät die spezifischen Anforderungen erfüllt, gemeint.

Gegensätzlich zur Kalibrierung werden hierbei keine Angaben zur Messunsicherheit gemacht, sondern nur eine Aussage zu einem Bestehen/nicht Bestehen getätigt. Die Verifikation kann sich auf Sekundärgrößen, wie den Messaufnehmer, den Messumformer oder I/O-Module über Testsignale erstrecken.

Was wird mit dem Begriff "Eichen" ausgedrückt?

Unter Eichen versteht sich das gesetzlich vorgeschriebene Prüfen von Messgeräten, wie z.B. Waagen im Lebensmitteleinzelhandel, die im öffentlichen Interesse liegen und der Festsetzung von Preisen dienen. Die Eichung erfolgt durch die zuständige Eichbehörde und unterliegt damit strengen Auflagen.

Mess- und Prüftechnik im Vergleich

  Kalibrieren Justieren Verifizieren Eichen
Zertifikat mit Genauigkeit
Ja, dokumentiert die Abweichung zur Datenblattangabe

Ja, durch staatlich autorisierte Prüfstelle
Messunsicherheit dokumentiert
Ja, inklusive Angabe der Rückführbarkeit

Nein, da keine Dokumentation erfolgt

Nein, nur qualitative Aussage zur Funktionalität

Ja, innerhalb gesetzlich vorgeschriebener Toleranzen
Rückführbarkeit auf Normale
Ja, auf nationale oder internationale Normale

Möglich durch anschließende Kalibrierung

Möglich, wenn Referenzgerät rückführbar ist

Ja, staatlich abgesichert
Typische Messgeräte Sensoren, Waagen, Druck-/Temperaturmessgeräte Sensoren, Laborgeräte, Produktionsmaschinen Prüfgeräte, Sensoren Waagen, Zapfsäulen, Messgeräte zur Abrechnung (Gas/Wasser/Strom)
Typische Anwendung Qualitätssicherung in Industrie, Labor
(Pharma, Lebensmittel, Automotive)
Optimierung von Messgenauigkeit in Produktion und Entwicklung Schnelle Überprüfung in der Fertigung oder im Wareneingang Handels- und Abrechnungsmesstechnik (z. B. Waagen, Zapfsäulen)
Verpflichtende Normen ISO 9001, IFS, GMP, HACCP, ISO/TS 16949, ISO 50001, etc. Nicht direkt gefordert, aber oft notwendig zur Einhaltung von Spezifikationen Abhängig von der jeweiligen Norm
(z. B. ISO 10012)
Gesetzlich geregelt für eichpflichtige Messgeräte
Auditkonform
Ja, Kalibrierschein dient als Nachweis

Nein, erst durch anschließende Kalibrierung

Teilweise, je nach Normanforderung

Ja, Eichsiegel oder amtliche Bescheinigung sind anerkannte Nachweise
Ausführender Dienstleister Akkreditierte und nicht-akkreditierte Kalibrierlabore Hersteller, Wartungsdienstleister, Servicetechniker Interne Qualitätssicherung oder externe Prüfstellen Eichämter oder staatlich autorisierte Prüfstellen
Vorteile Objektive Bewertung der Messabweichung, Rückführbarkeit, Basis für Qualitätssicherung Optimierung der Messgenauigkeit Schnelle Prüfung mit geringem Aufwand Gesetzlich anerkannt, notwendig für abrechnungsrelevante Messungen
Besonderheiten Zeigt nur die Abweichung - ohne Eingriff in das Gerät Nach jeder Justage ist eine erneute Kalibrierung notwendig Nur Kontrolle, kein Eingriff in das Gerät Gesetzlich vorgeschrieben für bestimmte Anwendungsfälle
Kosten (Richtwert) –   
(abhängig von gewünschter Genauigkeit und Kalibrierstandard)

(abhängig von Art und Aufwand der Justage)
– 
(gering bis mittel, je nach Prüfaufwand)

(gesetzlich festgelegte Prüfgebühren)