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REACH Hinweis
Seit 1. Juni 2007 gilt in der EU die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die sog. REACH-Verordnung (REACH – Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals).
Vereinfacht ausgedrückt unterscheidet die REACH-Verordnung zwischen chemischen Produkten („Stoffe als solche und Stoffe in Zubereitungen“) und nicht-chemischen Produkten („Stoffe in Erzeugnissen“).
Die ifm electronic gmbh als Herstellerin nicht-chemischer Produkte (Steuerungs-, Kommunikations- und Automatisierungstechnik) ist im Sinne der REACH-Verordnung ein „Produzent von Erzeugnissen“. Als solcher sind für die ifm electronic gmbh die Bestimmungen des Art. 33 bezüglich der sog. „Kandidatenliste“ von Relevanz, die am 28.10.2008 erstmals veröffentlicht in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird (siehe http://echa.europa.eu/).
Im Hinblick auf besonders besorgniserregende Stoffe müssen Produzenten und Importeure von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste zu mehr als 0,1 Masse-% je Erzeugnis enthalten, ihren professionellen Abnehmern ausreichende Informationen für eine sichere Verwendung der Produkte zur Verfügung stellen, mindestens aber den Namen des verwendeten Stoffes.
Die Informationen entsprechend dem Artikel 33 der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 befinden sich auf dieser Homepage www.ifm.com unter dem jeweiligen Produkt (Eingabe Artikel im Suchfeld → Downloads → Zeugnisse → REACH (SCIP) RoHS declaration).